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Exposé

Zahnarztpraxis-Beteiligung

 
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Verkauft
Rechtsform: 
Praxisgemeinschaft
Übernahmevorgabe: 
Beteiligung
Standort:
Großraum Hannover
BHZ / Behandlungseinheiten:
5 (opt. 8)
Fläche:
ca. 300 qm (opt. 300 qm)
Miete:
1.625,00 / Monat
Mietvertrag:
langfristig gesichert
Labor:
vorahnden
Personal:
1 VZ + 4 TZ
Einnahmen p.a.:
ca. 762.000,00 €
Privatanteil:
ca. 70 %
Gewinn p.a.:
256.000,00 € (v.St.)
Abgabegrund:
Altersbedingt
Übernahmezeitraum:
1.Quartal 2017
Preis:
Auf Anfrage
 

Praxisbild Praxisbild Praxisbild Praxisbild   

Allgemeines:

Mit der Beteiligung an einer erfolgreichen Praxisgemeinschaft im Großraum Hannover erwirbt der Nachfolger einen 50%-Anteil an dieser Einrichtung, die einen hohen Bekanntheitsgrad und überzeugenden wirtschaftlichen Erfolg nachweisen kann.

 

Praxisbeschreibung :

Die Praxis verteilt sich auf 3 Ebenen. Jeder Behandlungsbereich ist durch einen Aufzug wie auch durch einen Treppenlift bequem erreichbar. Die Räumlichkeiten der Praxis sind gut strukturiert und entsprechen den Anforderungen moderner Zahnmedizin.

 

Behandler / Mitarbeiter

Die Praxisgemeinschaft besteht aus 2 erfahrenen Zahnärzten mit unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten, von denen 1 Kollege in absehbarer Zeit seine berufliche Tätigkeit beendet.

Für den Nachfolger stehen eine vollbeschäftigte ZMA sowie 4 Zahnarzthelferinnen mit flexiblen Arbeitszeiten zur Verfügung. Dazu unterhält die Praxisgemeinschaft eine Zahntechnikerin in TZ, die zu je 50%, zeit- und kostenmäßig, dem jeweiligen Behandler zur Verfügung steht.

 

Praxisvorteile:

Der Nachfolger tritt sofort in die laufenden Behandlungsprozesse ein. Investitionstau und Personalengpässe gibt es nicht. Anfallende fixe Kosten (Miete, Energie u. dgl.) werden anteilmäßig aufgeteilt.

 

Fazit:

< p>< p>< p>< p>< p>Im Vergleich zur Einzelpraxisgründung bzw. -übernahme ist der Einstieg in die Praxisgemeinschaft erheblich kostengünstiger. Der gesicherte Patientenstamm des Vorgängers trägt zur vollen Auslastung des Nachfolgers bei.

Auf Wunsch bietet der Praxisabgeber dem Beteiligungsübernehmer eine zeitlich begrenzte Einarbeitungszeit an.